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2023-03-23 17:50:41 By : Ms. Andy Huang

Vor fast sieben Jahren stürzten Teile einer neuen Autobahnbrücke auf der A7 bei Schweinfurt in Unterfranken ein. Zurück blieb ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen meterhoch im halbfesten Beton.

Ein Arbeiter überlebte den Sturz aus rund 20 Metern Höhe nicht. Bei dem schweren Baustellen-Unglück wurden zudem 14 weitere Arbeiter verletzt - drei von ihnen sogar lebensbedrohlich. Nun stehen drei Ingenieure und ein Statiker wegen des tragischen Unglücks vor Gericht.

Im Prozess um den Einsturz eines Traggerüstes für eine neue Autobahnbrücke in Unterfranken hat sich der Bausachverständige gegen Vorwürfe mangelnder Sachkenntnis gewehrt. "Ich weiß, wie solche Brücken gebaut werden", sagte Gutachter Johann Kollegger aus Wien am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. Er kenne die Abläufe bei der Herstellung von Spannbetonbrücken auf einem Traggerüst, sagte der Prüfingenieur für Baustatik.

Die Verteidigerinnen und Verteidiger der vier Angeklagten lehnen den Sachverständigen teils ab, weil er angeblich keine ausreichende Sachkunde über Stahlkonstruktionen habe. Der Gutachter sollte am Mittwoch dem Gericht erläutern, was aus seiner Sicht zum Einsturz des Gerüstes am 15. Juni 2016 führte, bei dem ein Bauarbeiter starb. 

Eine der Ursachen für den Einsturz ist seiner Ansicht nach eine fehlende statische Berechnung gewesen. Es hätten statische Nachweise gefehlt, dass das Traggerüst auch tatsächlich tragfähig gewesen wäre. Die Arbeit des mit der Berechnung der Statik beauftragten Ingenieurs sei zudem nicht durch seinen Vorgesetzten überwacht worden, kritisierte Johann Kollegger. Zudem sei der Aufbau des Traggerüstes nicht umfangreich kontrolliert worden.

Rund 1500 Tonnen Beton waren damals gerade für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. 13 Bauarbeiter stürzten etwa 22 Meter in die Tiefe. Insgesamt gab es 14 Verletzte und einen Toten. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.

Nach Darstellung eines Verteidigers wurde das Traggerüst abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut, nötige Schrauben und Verbindungen fehlten.

Bei der Suche nach der Ursache für einen tödlichen Brückeneinsturz in Unterfranken setzt das Landgericht Schweinfurt auch auf die Sachkunde eines Gutachters. Der Bausachverständige aus Österreich soll am Mittwoch (9.00 Uhr) vor der Großen Strafkammer seine Erkenntnisse schildern.

Am 15. Juni 2016 waren gerade rund 1500 Tonnen Beton für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingefüllt, als das Traggerüst nachgab. 13 Bauarbeiter wurden etwa 22 Meter in die Tiefe gerissen, ein 38-Jähriger starb. Zurück blieb ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.

Die Verteidigung von zwei der Angeklagten lehnen den Sachverständigen ab, unter anderem habe er nicht die nötige Sachkunde für Stahlkonstruktionen, hieß es zu Prozessauftakt vergangene Woche. Für den Prozess sind bis April weitere fünf Verhandlungstage angesetzt.

Es geht um Verankerungen, Pfeiler, Achsen, Gewindestäbe, Längsträger und vieles mehr: Vor dem Landgericht Schweinfurt soll seit Montag geklärt werden, wer Schuld am Einsturz eines Stücks einer frisch betonierten Autobahnbrücke im Juni 2016 in Bayern trägt. Damals starb ein Bauarbeiter, 14 weitere wurden verletzt. Den Juristen steht ein langwieriges Verfahren bevor, das selbst für Bauexperten komplex ist.

Gleich zu Beginn der Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt machen die Verteidiger deutlich, dass im Prozess mit viel Gegenwind von ihrer Seite zu rechnen sein wird. Den gerichtlich bestellten Bausachverständigen, der in seinem Gutachten die mögliche Einsturzursache nennen soll, lehnen die Anwälte von zwei der vier Angeklagten ab. Das Gutachten sei aus vielen Gründen unverwertbar, sagt die Verteidigerin eines angeklagten 65-Jährigen.

Dem Sachverständigen fehle es etwa an Objektivität und Neutralität sowie an Sachkunde - er sei kein Experte für Stahlbau. "Mangels eigener Expertise war er auf die Sachkunde von Dritten angewiesen." Die überwiegende Erstellung des Gutachtens durch Hilfskräfte sei aber unzulässig. "Es besteht ein striktes Delegationsverbot. (...) Die Erstellung eines Gutachtens ist eine höchstpersönliche Pflicht", mahnt die Juristin. Ein anderer Anwalt stellt den Antrag, den Bausachverständigen wegen möglicher Befangenheit abzulehnen - die Anklagevertretung sieht dafür jedoch keinen Anlass.

Es ist der 15. Juni 2016. Rund 1500 Tonnen Beton sind gerade für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck im Landkreis Schweinfurt eingefüllt, als das Traggerüst nachgibt. "Beim Zusammenbruch wurden 13 Bauarbeiter circa 22 Meter tief mitgerissen", liest Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert die Anklage vor. Zusammen mit den Bauteilen aus Beton, Holz und Stahl stürzen die Männer in den Abgrund. Ein 38 Jahre alter Arbeiter - Vater von zwei Kindern - stirbt. 14 weitere Menschen werden verletzt, drei von ihnen lebensbedrohlich. Zurück bleibt ein riesiger Trümmerhaufen aus Stahlrohren, langen Metallseilen, Stahlträgern und unzähligen Gerüstteilen - meterhoch im halbfesten Beton.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.

Der 51-Jährige soll die Statik der Traggerüstkonstruktion berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein.

Der 59-Jährige steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben soll. Dieser wiederum soll die Arbeit seinem Angestellten übertragen haben, dem 49-Jährigen. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.

Der Verteidiger des 59-Jährigen knüpft sich zu Prozessbeginn zunächst die Staatsanwaltschaft vor. "Ich bin der Meinung, dass von Anfang an völlig falsch ermittelt wurde", sagt der Anwalt im Namen seines Mandanten. Anstatt einen Statiker und drei Ingenieure vor Gericht zu stellen, hätte die Baufirma stärker in den Fokus genommen werden müssen. Diese hätte das Traggerüst, eine Stahlkonstruktion, beim Betonieren konsequent überwachen müssen.

"Das Traggerüst wurde abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut", erklärt der Jurist. So fehlten entgegen den Plänen etwa Schrauben und Verbindungen. "Nur nach den geprüften Ausführungsunterlagen darf gebaut werden." Abweichungen seien nicht gestattet und seien vom Planer auch nicht bestätigt worden. "Im Grunde handelt es sich um einen nicht genehmigten Schwarzbau."

Ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten hatte Ende 2019 begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden, weil das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen vom schriftlichen Gutachten abwich. Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 65-Jährigen an. Für den Prozess sind bis April noch elf Verhandlungstage angesetzt.

Im Prozess um einen tödlichen Brückeneinsturz in Franken hat einer der Verteidiger der vier Angeklagten der Staatsanwaltschaft Ermittlungsfehler vorgeworfen. "Ich bin der Meinung, dass von Anfang an völlig falsch ermittelt wurde", sagte der Anwalt im Namen seines 59 Jahre alten Mandanten am Montag vor dem Landgericht Schweinfurt. Anstatt einen Statiker und drei Ingenieure vor Gericht zu stellen, hätte die Baufirma stärker in den Fokus genommen werden müssen. Diese hätte das Traggerüst der neuen Autobahnbrücke, das letztendlich am 15. Juni 2016 zusammenbrach, beim Betonieren eines Brückenstücks konsequent überwachen müssen.

"Das Traggerüst wurde abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut", sagte der Jurist. So fehlten entgegen den Plänen etwa Schrauben und Verbindungen. "Nur nach den geprüften Ausführungsunterlagen darf gebaut werden." Abweichungen seien nicht gestattet und seien vom Planer auch nicht bestätigt worden. "Im Grunde handelt es sich um einen nicht genehmigten Schwarzbau." An diesem Tag hätte niemals betoniert werden dürfen.

Seit Montag stehen vier Männer vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Prüfingenieuren - 49 und 65 Jahre alt - sowie einem 51 Jahre alten Statiker fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer 59 Jahre alter Prüfingenieur steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor der Kammer.

Am Montag, 13. März, startet nun ab 9 Uhr vor dem Landgericht Schweinfurt die juristische Aufarbeitung des Unglücks von der Autobahnbrücke bei Werneck. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, hat die Staatsanwaltschaft vier Männer angeklagt. Einem 49 und einem 65 Jahre alten Prüfingenieur sowie einem Statiker (51) wirft sie fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Prüfingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. 

Der 51 Jahre alte Angeklagte soll demnach die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein. Rund 1500 Tonnen Beton waren eingefüllt, als alles am 15. Juni 2016 zusammenbrach und es zum Unglück kam. 

Nach bisherigen Erkenntnissen gab eine Gerüststütze der sogenannten Schraudenbach-Talbrücke, die in der Nähe von Werneck im Landkreis Schweinfurt steht, unter dem Gewicht nach. 13 Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen.

Der 59-jährige Prüfingenieur steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt hat. Dem Bericht zufolge soll er die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben.

Dieser wiederum übertrug die Arbeit seinem 49 Jahre alten Angestellten. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.

Ende 2019 hatte bereits ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden. Der Grund: Das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen wich in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten ab. Daraufhin wurde ein neues Gutachten erstellt. Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 65-Jährigen an.

Fast sieben Jahre nach dem Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke in Unterfranken beginnt am kommenden Montag (13. März) der Prozess um das Unglück mit einem Toten und mehreren Verletzten. Vor dem Landgericht Schweinfurt stehen vier Angeklagte. Der Kammer steht ein langwieriges, komplexes Verfahren bevor. Bis zum 5. April sind zwölf Termine angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Prüfingenieuren - 49 und 64 Jahre alt - sowie einem 51 Jahre alten Statiker fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer 59 Jahre alter Prüfingenieur steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.

Am 15. Juni 2016 waren Teile der im Bau befindlichen Schraudenbach-Talbrücke der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingestürzt - beim Betonieren versagte nach bisherigen Erkenntnissen eine Gerüststütze. Etliche Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38 Jahre alter Vater zweier Kinder starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt, 3 davon lebensgefährlich, 6 schwer.

Der 51 Jahre alte Angeklagte soll die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Dabei soll er Fehler gemacht haben - und dadurch soll das Gerüst nicht tragfähig genug gewesen sein. Rund 1500 Tonnen Beton waren eingefüllt, als alles zusammenbrach.

Der 59-Jährige steht vor Gericht, weil er sich als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 64 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben haben soll. Dieser wiederum übertrug die Arbeit seinem Angestellten, dem 49-Jährigen. Alle drei hätten nach Ansicht der Ankläger die Fehler in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.

Ein erster Prozess zu dem Unglück gegen damals drei der Angeklagten hatte Ende 2019 begonnen, war aber nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden, weil das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten abwich. Seither wurde ein neues Gutachten erstellt, wozu die Verfahrensbeteiligten Stellung beziehen mussten.

Im Zuge von Nachermittlungen klagte die Staatsanwaltschaft dann auch den 64-Jährigen an. Die Verfahren wurden zusammengelegt, die juristische Aufarbeitung beginnt nun neu.

Im ersten Prozess hatte der angeklagte Statiker die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Der 51-Jährige war für ein ortsansässiges Unternehmen maßgeblich mit der Planung des Gerüstes an der Brücke betraut. Er argumentierte vor dem Landgericht, die ausführenden Baufirmen hätten sich nicht immer an seine Planungen gehalten. Wäre dies geschehen, wäre das Gerüst nicht eingestürzt.

Die Baustelle wurde nach dem Unglück vier Wochen stillgelegt, um der Einsturzursache auf den Grund zu gehen. Für die Analyse hatte eine Gutachterin jedes noch so kleine Teil des eingestürzten Abschnittes einzeln abtragen und mit einem 3D-Scanner vermessen lassen.

Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die jahrzehntelange Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hatte auf der vielbefahrenen A7 Spuren hinterlassen. Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. Das Unglück verzögerte den Bauabschluss um etwa ein Jahr.

Auch interessant: Fast sechs Jahre nach dem Einsturz eines Traggerüstes beim Bau einer Autobahnbrücke in Unterfranken gibt es einen weiteren Angeklagten. 

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